Bankenrecht
Beratung und Vertretung von Finanzinstituten sowie von Kundinnen und Kunden in Fragen des Bank- und Kapitalmarktgeschäfts, bei vertraglichen Beziehungen zur Bank und in Streitigkeiten mit Finanzinstituten.
ANWALTSKANZLEI · BASEL
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Rechtsgebiete
Beratung und Vertretung von Finanzinstituten sowie von Kundinnen und Kunden in Fragen des Bank- und Kapitalmarktgeschäfts, bei vertraglichen Beziehungen zur Bank und in Streitigkeiten mit Finanzinstituten.
Aufsichts- und Regulierungsfragen im Finanzsektor, Vermögensverwaltung und Anlageberatung sowie damit zusammenhängende Verantwortlichkeits- und Compliance-Themen für Institute und Privatpersonen.
Rechtliche Strukturierung und Nachfolge von Vermögen für Privatpersonen und Familien, einschliesslich vertraglicher Gestaltung und der Koordination mit steuerlichen und finanziellen Beraterinnen und Beratern. Beratung im Umgang mit Banken in komplexen Nachlassfällen.
Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Softwareverträge, Dienstleistungsverträge etc.) sowie die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche – aussergerichtlich wie vor Gericht.
Verteidigung und Vertretung im Wirtschafts- und allgemeinen Strafrecht, in (internen) Untersuchungs- und Gerichtsverfahren, Enforcement-Verfahren sowie die Wahrung Ihrer Rechte gegenüber Straf-, Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden.
Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen bei Schweizer Gerichten oder der FINMA (z. B. für ausländische Konkursliquidatoren, die Schweizer Assets bei einer Schweizer Bank admassieren) sowie internationale Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen.
Der Anwalt

Rechtsanwalt
eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Basel-Stadt, zur Prozessführung in der ganzen Schweiz befugt
«Jedes Mandat beginnt mit Zuhören. Aus meiner mehrjährigen Tätigkeit im Rechtsdienst einer Schweizer Grossbank kenne ich beide Seiten – die Perspektive der Institute wie jene ihrer Kundinnen und Kunden.»
Kontakt
Telefon
+41 61 511 27 88Ihre Anfrage wird innert eines Arbeitstages persönlich beantwortet. Ein erstes Gespräch dient der Einschätzung Ihrer Situation und ist unverbindlich.